Wie wir unsere Pflichten in der Lieferkette wahrnehmen
Verantwortung in der Lieferkette
Unternehmen sind nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet, ein Beschwerdeverfahren einzurichten, das internen und externen Personen ermöglicht, Hinweise zu melden. Über unser Hinweisgebersystem können Personen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen. Die Hinweise werden vertraulich behandelt; eine anonyme Meldung ist ebenfalls möglich. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren können der Verfahrensordnung entnommen werden.
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